Aufsichtspflicht - TSV-Braunshardt Ju-Jutsu

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Aufsichtspflicht


Trainingsleitung/Aufsichtspflicht minderjähriger Personen
In der Praxis wird die Aufsichtspflicht von den Eltern auf unseren Verein übertragen. Das kommt einer vertraglichen Vereinbarung gleich. Dabei beginnt die Aufsichtspflicht beim Betreten der Mattenhalle für den Verein beziehungsweise den Übungsleiter/Betreuern. Die Aufsichtspflicht endet mit dem Verlassen der Mattenhalle bzw. Ende der Trainingseinheit, wenn die Ju-Jutsuka in die Umkleide gehen.

So verhalten sich Ihre Übungsleiter im Zweifelsfall:

Nach der Übungsstunde sind die Eltern nicht da, um ihr Kind abzuholen
Hier gilt: der Übungsleiter steht in der Pflicht, so lange zu warten, bis die Eltern des Kindes kommen und ihren Nachwuchs entgegen nehmen. Die Übungsleiter oder ein verantwortliches Mitglied des Vereins muss warten und auch die Aufsicht ausüben.

Es kommt zu körperlichen Auseinandersetzungen
Auch in diesem Fall muss der Übungsleiter handeln – ohne allerdings seine eigene Gesundheit oder die anderer Beteiligter aufs Spiel zu setzen. Zur Not darf der Übungsleiter auch zu angemessener körperlicher Gewalt greifen, um beispielsweise einen Konflikt zu verhindern.

Ein Kind hat sich verletzt und bedarf der uneingeschränkten Aufmerksamkeit
Der Übungsleiter muss direkt Hilfe leisten. In diesem Fall gilt es, durch Bekanntgabe von Regeln dafür zu sorgen, dass die anderen Kinder unter seiner Kontrolle bleiben („Alle bleiben so lange im Mittelkreis sitzen, bis der Doktor gekommen ist!"). Außerdem gilt: Wenn keine Ansprache nützt, muss der Übungsleiter eingreifen und Kindern, die aus der Reihe tanzen, Einhalt gebieten.

Der Übungsleiter merkt rechtzeitig, dass er nicht pünktlich zu Beginn der Übungsstunde vor Ort sein kann
Der Übungsleiter informiert umgehend den Vorstand/anderen Übungsleiter, und sorgt dafür, dass jemand anderes kommt, und so lange die Aufsichtspflicht übernimmt.

Der Gang aufs „stille Örtchen"
Kann der Übungsleiter die Kinder kurz allein lassen? Auch hier gilt, dass der Übungsleiter Regeln für die Zeit seines Fernbleibens aufstellen muss. Gefährliche Gegenstände (z. B. Ketten) müssen weggeschlossen werden. Achtung: Diese Regelung gilt nur für Notfälle, nicht wenn der Übungsleiter mal eben mit dem Handy telefonieren möchte.

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